2. Säule

Die zweite Säule der schweizerischen Altersvorsorge bildet die berufliche Vorsorge. Die REVOR-Sammelstiftung ermöglicht vor allem kleinen und mittleren Betrieben, ihren Vorsorgeverpflichtungen gerecht zu werden. Die REVOR-Freizügigkeitsstiftung dient jenen ehemaligen Arbeitnehmern, die Vorsorgeguthaben der zweiten Säule selber verwalten müssen.

REVOR-Sammelstiftung
Unternehmen mit Angestellten haben im Bereich der Vorsorge komplexe Anforderungen zu erfüllen. Mit dem Anschluss an die REVOR-Sammelstiftung haben sie Gewähr, dass die berufliche Vorsorge in ihrem Betrieb effizient und ordnungsgemäss geführt wird.

Mehr dazu: www.revor.ch


REVOR-Freizügigkeitsstiftung

Freizügigkeitsleistungen, die beim Stellenwechsel, bei Übergang zu selbständigem Erwerb oder bei Arbeitslosigkeit nicht in eine neue Pensionskasse eingebracht werden, müssen in den folgenden Formen der Vorsorge erhalten bleiben:

  • Freizügigkeitskonto (bei Banken)
  • Freizügigkeitspolice (bei Versicherungsgesellschaften)

Mehr dazu: www.revor.ch